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   LSG Baden-Württemberg, 27.03.2014 - L 6 U 4001/13   

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https://dejure.org/2014,17574
LSG Baden-Württemberg, 27.03.2014 - L 6 U 4001/13 (https://dejure.org/2014,17574)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.03.2014 - L 6 U 4001/13 (https://dejure.org/2014,17574)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. März 2014 - L 6 U 4001/13 (https://dejure.org/2014,17574)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhung der MdE für den Anspruch auf Verletztenrente aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung; Verwertbarkeit eines psychiatrischen Gutachtens bei großem zeitlichen Abstand zwischen Untersuchung und Gutachtenerstattung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 56 Abs 2 SGB 7, SGG
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - posttraumatische Belastungsstörung - fehlende Erinnerung an den Unfallhergang - sozialgerichtliches Verfahren - Verwertbarkeit eines psychiatrischen Gutachtens - Erstellung des Gutachtens ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhöhung der MdE für den Anspruch auf Verletztenrente aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung; Verwertbarkeit eines psychiatrischen Gutachtens bei großem zeitlichen Abstand zwischen Untersuchung und Gutachtenerstattung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2014 - L 6 U 4001/13
    Das können Bedingungen aus dem nicht versicherten Lebensbereich wie z. B. Vorerkrankungen, Anlagen, nicht versicherte Betätigungen oder Verhaltensweisen sein (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Dieser ist erfüllt, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht; allein die Möglichkeit eines Ursachenzusammenhangs genügt dagegen nicht (BSG, Urteile vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 und 18. Januar 2011 - B 2 U 5/10 R - SozR 4-2700 § 200 Nr. 3).

    Zur Beurteilung der Frage, ob beim Kläger eine posttraumatische Belastungsstörung oder andauernde Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung vorliegt, das heißt zur Anerkennung einer psychischen Störung als Unfallfolge, muss eine exakte Diagnose der Krankheit nach einem der international anerkannten Diagnosesysteme erfolgen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 a. a. O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2013 - L 6 U 3246/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2014 - L 6 U 4001/13
    Der Annahme einer posttraumatischen Belastungsstörung steht zur Überzeugung des Senats aber bereits entgegen, dass sich der Kläger an das Unfallgeschehen selbst nicht erinnern kann (Urteile des Senats vom 26. September 2013 - L 6 U 3246/12 - Juris - und 20. Juni 2013 - L 6 VG 5753/11), was der Senat den durchgehenden Angaben des Klägers selbst wie dem Intensivprotokoll vom 11. Dezember 1998 ("Amnesie zum Unfallhergang") entnimmt und sich medizinisch auch durch den Bewusstseinsverlust beim Sturz erklären lässt.
  • LSG Bayern, 20.06.2012 - L 2 U 340/10

    Ist ein Schädel-Hirn-Trauma nicht im Vollbeweis als Gesundheitserstschaden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2014 - L 6 U 4001/13
    Für ein hirnorganisches Psychosyndrom, wie dies Prof. Dr. M. - ohne dass ihm die Krankenakten vorlagen - vermutet hat, fehlt es am erforderlichen Nachweis einer substanziellen Hirnschädigung (so auch Bayrisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Juni 2012 L 2 U 340/10), wie dies letztlich alle Sachverständigen übereinstimmend festgestellt und auch die vom SG beigezogenen Behandlungsakten des Klinikums H. über den stationären Aufenthalt vom 11. Dezember 1998 bis 7. Januar 1999 bestätigt haben.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 6 VG 5753/11
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2014 - L 6 U 4001/13
    Der Annahme einer posttraumatischen Belastungsstörung steht zur Überzeugung des Senats aber bereits entgegen, dass sich der Kläger an das Unfallgeschehen selbst nicht erinnern kann (Urteile des Senats vom 26. September 2013 - L 6 U 3246/12 - Juris - und 20. Juni 2013 - L 6 VG 5753/11), was der Senat den durchgehenden Angaben des Klägers selbst wie dem Intensivprotokoll vom 11. Dezember 1998 ("Amnesie zum Unfallhergang") entnimmt und sich medizinisch auch durch den Bewusstseinsverlust beim Sturz erklären lässt.
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2014 - L 6 U 4001/13
    Versicherte haben dann gegen den zuständigen Unfallversicherungsträger Anspruch auf die inzidente Anerkennung einer Unfallfolge, wenn ein Gesundheitsschaden durch den Versicherungsfall rechtlich wesentlich verursacht wird (vgl. zum Folgenden BSG, Urteil vom 5. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R - SozR 4-2700 § 11 Nr. 1; so auch zuletzt Urteil des Senats vom 23. Januar 2013 - L 6 U 2741/12).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2014 - L 6 U 4001/13
    Dasselbe gilt für die Frage, ob eine MdE vorliegt und im Wesentlichen durch Unfallfolgen verursacht wurde (BSG, Urteil vom 15. Mai 2012 - B 2 U 31/11 R - Juris).
  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2014 - L 6 U 4001/13
    Dieser ist erfüllt, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht; allein die Möglichkeit eines Ursachenzusammenhangs genügt dagegen nicht (BSG, Urteile vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 und 18. Januar 2011 - B 2 U 5/10 R - SozR 4-2700 § 200 Nr. 3).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2014 - L 6 U 4001/13
    Hinsichtlich des Überzeugungsmaßstabs genügt für die Feststellung des naturwissenschaftlich-philosophischen Ursachenzusammenhangs der Beweisgrad der hinreichenden Wahrscheinlichkeit (st. Rspr BSG, vgl. Urteile vom 2. Februar 1978 - 8 RU 66/77 - SozR 2200 § 548 Nr. 38 - und 30. April 1985 - 2 RU 43/84 - SozR 2200 § 555a Nr. 1).
  • BSG, 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B

    Unzulässiger Angriff auf die Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2014 - L 6 U 4001/13
    Einen allgemeinen Anspruch auf Überprüfung von Sachverständigengutachten durch ein "Obergutachten" sehen die Prozessordnungen - auch das SGG - nicht vor (vgl. zuletzt LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. April 2013 - L 4 R 401/11 - Juris - unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. November 2003 - B 3 P 23/03 B - und vom 19. November 2007 - B 5a/5 R 382/06 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 21).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2014 - L 6 U 4001/13
    Hinsichtlich des Überzeugungsmaßstabs genügt für die Feststellung des naturwissenschaftlich-philosophischen Ursachenzusammenhangs der Beweisgrad der hinreichenden Wahrscheinlichkeit (st. Rspr BSG, vgl. Urteile vom 2. Februar 1978 - 8 RU 66/77 - SozR 2200 § 548 Nr. 38 - und 30. April 1985 - 2 RU 43/84 - SozR 2200 § 555a Nr. 1).
  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 32/90

    Zurückweisung eines Antrags nach § 109 SGG

  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2013 - L 6 SB 5267/11

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Schmerzstörung als psychische

  • BSG, 17.11.2003 - B 3 P 23/03 B

    Überprüfung von Sachverständigengutachten im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2013 - L 4 R 401/11
  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2014 - L 6 U 2741/12
  • LSG Baden-Württemberg, 12.08.2014 - L 6 VH 5821/10
    Dieses Zeitfenster nimmt auch der erkennende Senat grundsätzlich als Maßstab (so Urteil des Senats vom 27.03.2014 - L 6 U 4001/13 - nicht veröffentlicht).

    Es entspricht dann dem Beweisrecht, dass das Gericht nicht verpflichtet ist, einem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens oder Anhörung des behandelnden Arztes zum Beweis einer bestimmten Tatsache beliebig oft nachzukommen (zuletzt Urteil des Senats vom 27.03.2014 - L 6 U 4001/13 - unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 15.04.1991 - 5 RJ 32/90 - Juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - L 6 VJ 1460/13

    Soziales Entschädigungsrecht - Impfschaden - Schutzimpfung - Epilepsie -

    Es entspricht dann dem Beweisrecht, dass das Gericht nicht verpflichtet ist, einem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens oder Anhörung des behandelnden Arztes zum Beweis einer bestimmten Tatsache beliebig oft nachzukommen (zuletzt Urteil des Senats vom 27.03.2014 - L 6 U 4001/13 - unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 15.04.1991 - 5 RJ 32/90 - Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - L 6 VS 413/13

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Feststellung des Grads der

    Im Übrigen entspricht es dem Beweisrecht, dass das Gericht nicht verpflichtet ist, einem Beweisantrag beliebig oft nachzukommen (BSG, Urteil vom 15.04.1991 - 5 RJ 32/90 - juris; Urteil des Senats vom 27.03.2014 - L 6 U 4001/13 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 R 2331/23

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Das Gutachten ist schon nicht im Wege des Sachverständigenbeweises (§ 118 Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 411 Zivilprozessordnung - ZPO -) als Sachverständigengutachten verwertbar - was das SG übersehen hat -, weil zwischen der Untersuchung der Klägerin durch S6 (21.07.2022) und der Vorlage des schriftlichen Gutachtens (15.03.2023) ein Zeitraum von fast acht Monaten verstrichen ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 26.07.2022, L 10 R 1330/21, n.v.; Landessozialgericht - LSG - Baden-Württemberg 25.09.2020, L 8 R 2033/19, in juris, Rn. 40; 27.03.2014, L 6 U 4001/13, in juris, Rn. 50; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Aufl. 2023, § 118 Rn. 11n); die Beklagte hat dies zu Recht ausdrücklich geltend gemacht.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2019 - L 6 U 551/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Feststellung von Berufskrankheiten - Anwendung

    Nach dieser Zeit ist anders als möglicherweise bei einer Exploration im Rahmen einer psychiatrischen Begutachtung (vgl. Urteil des Senats vom 27. März 2014 - L 6 U 4001/13 -, juris, Rz. 50) immer noch gewährleistet, dass sich der Gutachter an die Untersuchungsperson erinnert.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.07.2014 - L 8 U 887/14
    Damit musste der Senat auch nicht zu der vom 6. Senat des LSG aufgeworfenen Frage, dass bei Auftreten von Bewusstlosigkeit während des Unfalls mit Gedächtnisverlust keine PTBS ausgelöst werden könne, denn er könne sich an den Unfall nicht erinnern (LSG 27.03.2014 - L 6 U 4001/13 - juris; LSG 26.09.2013 - L 6 U 3246/12 - juris), Stellung nehmen.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2022 - L 10 R 1330/21
    Unter Zugrundelegung all dessen kann der Senat offenlassen, ob das vom SG eingeholte Sachverständigengutachten des R3 in Ansehung eines Zeitraums von - wenn auch nur knapp - über sechs Monaten zwischen Untersuchung (27.06.2019) und Abfassung des schriftlichen Gutachtens (09.01.2020) verwertbar ist (s. dazu Urteil des 6. Senats des Landessozialgerichts - LSG - Baden-Württemberg vom 27.03.2014, L 6 U 4001/13, in juris, mit vergleichendem Hinweis auf Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes - GmS-OGB - 27.04.1993, GmS-OGB 1/92, in juris; Thüringer LSG 24.08.2017, L 1 U 121/14, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.02.2019 - L 1 U 428/17
    Zwar ist bei einem neurologischen Gutachten, das knapp 11 Monate nach der persönlichen Untersuchung des Klägers erstellt wurde, die Grenze zur Unverwertbarkeit noch nicht überschritten (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.03.2014 - L 6 U 4001/13 -, juris, in dem eine Grenze von 1 Jahr bei einem psychiatrischen Gutachten angenommen wurde), dennoch bestehen erheblich Zweifel daran, dass sich ein Gutachter nach einem derart langen Zeitraum überhaupt noch an die Untersuchungsperson erinnern kann, so dass ein dergestalt erstelltes Gutachten zwar bezüglich einzelner dokumentierter Befunde verwertbar ist, insgesamt aber nicht geeignet erscheint, hierauf eine richterliche Überzeugung hinsichtlich einer Kausalitätsbeurteilung zu stützen.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2015 - L 6 U 715/12
    Im Übrigen entspricht es dem Beweisrecht, dass das Gericht nicht verpflichtet ist, einem Beweisantrag beliebig oft nachzukommen (BSG, Urteil vom 15. April 1991 - 5 RJ 32/90 - Juris; Urteil des Senats vom 27. März 2014 - L 6 U 4001/13 - Juris).
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